Ein interessanter DMFV-Bericht:
Ab Juni dieses Jahres müssen Modellflugsportler nicht mehr zwingend eine individuelle Flugverkehrskontrollfreigabe einholen, wenn sie in Kontrollzonen von Internationalen Verkehrsflughäfen fliegen möchten.
Ab dem 01. Juni 2015 gilt die Freigabe für Aufstiege von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen innerhalb von Kontrollzonen an den Internationalen Verkehrsflughäfen, unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, als erteilt. Als Internationale Verkehrsflughäfen in der Bundesrepublik Deutschland gelten: Berlin/Schönefeld, Berlin/Tegel, Bremen, Düsseldorf, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart. Für Regionalflughäfen und andere Flugplätze gilt die Regelung nicht, hier ist die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe nach wie vor notwendig.
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